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Aktion Tagesmutter in Not

Schadenersatz bei Mobbing

Schadenersatz 

Michael Hiesgen (Rechtsanwalt Michael Hiesgen)
Anspruch des Mobbingopfers auf Schadenersatz gegen den Arbeitgeber.

Mit seinem Urteil vom 25. Oktober 2007 – Aktenzeichen: 8 AZR 593/06 – hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) erstmalig eine Entscheidung gefällt, wonach einem Mobbinggeschädigten ein direkter Anspruch auf Schadenersatz gegen den Arbeitgeber zusteht.

Das Arbeitsgericht hat die Klage zunächst abgewiesen. Auch die Berufung des Klägers blieb erfolglos, obwohl das Landesarbeitsgericht (LAG) feststellte, dass der Vorgesetzte des Klägers “mobbingtypische Verhaltensweisen” gezeigt habe. Diese betrafen sowohl den zwischenmenschlichen Umgang als auch die Respektierung der Position des Klägers. Dennoch hat es einen Schmerzensgeldanspruch verneint, weil der Vorgesetzte nicht habe erkennen können, dass der Kläger auf Grund der Auseinandersetzungen psychisch erkranken werde.

Das zuvor ergangene Berufungsurteil des Landesarbeitsgerichts (LAG) Hamm wurde vollständig aufgehoben und der Rechtsstreit zur erneuten Entscheidung dorthin zurückverwiesen. Dass ein Anspruch des Mobbingopfers gegen den Arbeitgeber besteht, hat das BAG dem Grunde nach bereits festgestellt. Der mobbende Vorgesetzte sei letztlich nur Erfüllungsgehilfe des Arbeitgebers. Das LAG hat nun nur noch über die Höhe des Anspruchs zu entscheiden.

Mit diesem Urteil ist hier zu Lande in der Sache erstmalig zu Gunsten des Opfers entschieden worden.

Während in europäischen Nachbarstaaten seit Jahren ein Schutz der Arbeitnehmer vor Mobbingübergriffen, teils auch gesetzlich verankert, besteht, waren Arbeitnehmer in der Bundesrepublik gegen derartige Übergriffe bisher weitgehend machtlos. Es fehlte an entsprechenden Gesetzen und Gerichtsentscheidungen.

Ein weiterer Grund für die Erfolglosigkeit bisheriger Mobbingprozesse dürfte der Umstand sein, dass das Verhalten von Vorgesetzten und Mitarbeitern bisher nicht dem Arbeitgeber zugerechnet wurde. Außerdem sind die Anforderungen, die die Gerichte an den Vortrag der Kläger stellen, sehr hoch.

Der Geschädigte muss sämtliche Übergriffe konkret benennen.

Das ist oft nur dann möglich, wenn der Kläger über sämtliche Vorfälle, mit denen er am Arbeitsplatz gemobbt wird, Tagebuch führt. Von den Gerichten wird gefordert, dass er die einzelnen, konkreten Tathandlungen des Schädigers darstellt, mit denen sein Persönlichkeitsrecht rechtswidrig und schuldhaft verletzt wurde. Das LAG Schleswig-Holstein hat beispielsweise noch am 28. März 2006 die Berufung eines Mobbinggeschädigten mit der Begründung zurückgewiesen, die vom dortigen Kläger beschriebenen 17 Vorfälle seien zu pauschal geschildert.

Mit ihrer Entscheidung haben die Bundesrichter denjenigen, die in der Lage sind, die einzelnen Verletzungshandlungen zu dokumentieren, die Hoffnung gegeben, für am Arbeitsplatz erlittene Mobbingangriffe vom Arbeitgeber entschädigt zu werden.

Dezember 8, 2008 Verfasst von tagespflege01 | 1 | , | Noch keine Kommentare

Beruf Tagesmutter: Schlecht bezahlt und meist allein gelassen

Von Bruno Elberfeld     |  20.08.2008, 14:30
Frauwüllesheim. Kinder müssen sie gern haben, denn sie strahlt eine mütterliche Gelassenheit aus. Mit ihr können sie kuscheln, wenn Papi und Mami zur Arbeit sind. Kurz: Cornelia Rieger erweckt den Eindruck einer Frau, die das Herz auf dem rechten Fleck hat.

Zwei erwachsene Söhne sind schon aus dem Haus. Dann meldete sich Tochter Annika vor zehn Jahren an, und die gelernte Einzelhandelskauffrau musste umdenken. Wo könnte sie tagsüber ihre Kleine abgeben, während sie selbst arbeitete? Sie fand zunächst keine Möglichkeit. So wuchs bei ihr in drei Jahren Erziehungsurlaub die Idee, Tagesmutter zu werden, um sich und anderen Müttern die Möglichkeit zu geben, weiter ihrem Beruf nachzugehen. Sie machte die vorgeschriebenen Ausbildungen, erlangte 2005 nach mehr als 160 Unterrichtsstunden das Zertifikat «Tagesmutter».

Die Familie spielte mit. «Das muss ja alles nebenher laufen. Mein Mann arbeitet und ich muss eben alles zu Hause regeln», sagt Cornelia Rieger nicht ohne Stolz auf ihre logistische Leistung.

Nun ist Cornelia Rieger seit dreieinhalb Jahren selbstständige Tagesmutter in Frauwüllesheim. Die Arbeit mit den Kindern macht ihr großen Spaß. Aber da sind Gründe für eine große Unzufriedenheit, die sie und andere Tagesmütter umtreibt. Das ist das Geld, die am Monatsende unter dem Strich bleibt. Die Tagesmutter aus Frauwüllesheim meint, dass sie selbst noch privilegiert sei: «Mein Mann arbeitet bei der Feuerwehr. Der verdient Geld.

Alleinerziehende Tagesmütter driften wegen der geringen Stundenlöhne und der zukünftigen Steueränderungen in Hartz IV ab. » So sei es ihre und die Aufgabe der Kolleginnen und Kollegen, an die Öffentlichkeit zu gehen, um zum Beispiel über die ungleiche Bezahlung zu klagen: Cornelia Rieger fordert für alle Tagesmütter einen Stundenlohn von 4,50 Euro, bezahlt über das Jugendamt. Und dann kommt sie zum Thema Steuern: Die geplante Steuererleichterung ab Januar 2009 sei zu begrüßen, aber das reiche noch lange nicht aus, zumal bisher – und da wird die Neuerung zur Verschlechterung – alle über das Jugendamt gezahlten Gelder steuerfrei waren.

Auch die Frage nach der Alterssicherung beschäftigt die Tagesmütter. Ohne Zuschuss von den Jugendämtern sei eine angemessene Rente gar nicht zu erreichen, so Rieger.

Eine generelle Linie fordert die engagierte Tagesmutter in Sachen Unfallversicherung für die Tageskinder und bei der finanziellen Unterstützung für die Ausbildung zur Tagesmutter oder zum Tagesvater, die regional sehr unterschiedlich sei. Und zuletzt bemängelt sie auch fehlende Weiterbildungsmöglichkeiten. Cornelia Rieger möchte gerne auf dem neuesten Stand sein, wenn sie mit den ihr anvertrauten Kindern umgeht. Mit kleinen Informationen von Seiten des Kreises Düren wäre ja schon ein Anfang gemacht, sagt sie.

August 23, 2008 Verfasst von tagespflege01 | Tagesmutter | , , | 4 Kommentare